Dojo-Ordnung
- jedes Mitglied ist verpflichtet mit dem Inventar der Schule pfleglich und sorgsam umzugehen
- die Umkleiden sowie der Sanitär-Bereich sind stets sauber zu hinterlassen
- im Trainingsraum (Dojo) ist Essen und Trinken untersagt
- während des Trainings ist den Anweisungen des Trainers immer Folge zu leisten
- gegenüber anderen Mitgliedern ist jedes Mitglied verpflichtet, sich respektvoll und höflich zu verhalten
- jedes Mitglied ist verpflichtet, die Schule nach außen hin ehrenvoll zu vertreten
- die Nutzung der Räumlichkeit sowie des Inventars ist nur in Anwesenheit und nach Anweisung des Trainers gestattet
- das Anbringen und Verteilen von Werbemitteln jeder Art ist durch das Management der Schule zu genehmigen
- Mitgliedern, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden (im Zweifelsfall kann eine Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), ist die Teilnahme am Training untersagt
- jeglicher Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen
- jeglicher Konsum und Handel mit Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen ist in der gesamten Einrichtung und den dazu gehörenden Räumlichkeiten, sowie an Turnieren und Veranstaltungen verboten
- im Dojo und den gesamten dazu gehörenden Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot
- Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte sind bei Betreten des Dojo aus oder lautlos zu schalten
- das Mitbringen von Tieren jeglicher Art in die Räumlichkeiten der Schule ist verboten
- Fundgegenstände sind dem Trainer zu übergeben
- das Fotografieren und Filmen in den Räumlichkeiten ist ohne die Zustimmung des Schul-Managements untersagt
Kleiderordnung
- Die Räumlichkeiten dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden
- Das Dojo darf nur barfuß oder mit rutschfesten Socken betreten werden
- Im Dojo ist ein traditioneller Karate-Gi (Karate-Anzug) mit Obi (Gürtel) zu tragen; beim Probetraining, Selbstverteidigungskursen ist normale Sportkleidung erlaubt
- im Nassbereich sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen
- bei Verlassen des Nassbereiches ist sicher zu stellen, dass alle Duschen abgestellt und dieser in ordentlichem Zustand hinterlassen wird
- die Umkleiden sind nur abgetrocknet zu betreten